Pflegekasse & Entlastungsbetrag
Einfach erklärt — so werden unsere Leistungen finanziert.
Ihr Anspruch
pro Monat — bezahlt von Ihrer Pflegekasse
Was ist der Entlastungsbetrag?
Kostenlos für Sie — dank § 45b SGB XI.
Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, stehen Ihnen monatlich bis zu 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung — bezahlt von Ihrer Pflegekasse. Diesen Betrag können Sie für unsere Leistungen nutzen, ganz ohne Eigenkosten.
Als anerkannter Anbieter gemäß § 45b SGB XI können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie müssen sich um nichts kümmern — wir erledigen die gesamte Abrechnung für Sie.
Berechtigung
Wer hat Anspruch?
Die gute Nachricht: Fast jeder mit einem Pflegegrad kann den Entlastungsbetrag nutzen.
- Pflegegrad 1–5
- Alle gesetzlich und privat Versicherten
- Auch bei geringem Unterstützungsbedarf
- Kein Eigenanteil bei anerkannten Anbietern
Noch keinen Pflegegrad? Sprechen Sie uns an — wir helfen Ihnen dabei, den ersten Schritt zu machen.
So einfach geht es
In 3 Schritten zu Ihrer Unterstützung.
Pflegegrad prüfen
Haben Sie einen Pflegegrad? Dann haben Sie bereits Anspruch. Falls nicht, helfen wir Ihnen gerne beim nächsten Schritt.
Uns kontaktieren
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen gemeinsam, was Sie brauchen — kostenlos und unverbindlich.
Wir regeln den Rest
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern — wir starten einfach.
Häufige Fragen
Ihre Fragen — unsere Antworten.
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